Zur Anhängerkupplung gehört eine Steckdose für die Fahrzeugbeleuchtung des Anhängers, da die Lichter mit denen des Zugfahrzeugs leuchten müssen. Dazu gibt es standardmäßig 7-polige oder 13-polige Steckverbindungen.
Die Belegung der einzelnen Kontakte ist durch die Norm ISO 11446 geregelt und darf (bis auf die nicht belegten bei den 13-poligen Steckverbindungen) nicht geändert werden. 1–7 gelten sowohl für 7-polige als auch für 13-polige Steckverbindungen. Die Kabelfarben sind gemäß Richtlinie nach Möglichkeit einzuhalten, was bedeutet, dass in Einzelfällen auch andere Farben oder andere Verwendung der vorhandenen Farben vorkommen können.
Es gibt eine Alternativbelegung, die die Verwendung von 11 als Masse für 10 und 12 als Kodierungskontakt (verbunden mit 13) für den Wohnwagenbetrieb vorsieht. Auch können die Steckerbelegungen bei älteren Fahrzeugen abweichen.
Im 13-poligen Stecker, bzw. Adapter auf 7-polige Buchse sind Pin 12 und 13 verbunden, um dem Zugfahrzeug zu melden, dass ein Anhänger angeschlossen ist (Um z. B. Abstandswarner beim Rückwärtsfahren abzuschalten)
Die Verwendung eines Anprallschutzes (APS) erleichtert das Ankuppeln von Anhängern an herkömmliche Kugelkopfkupplungen ohne Beschädigung des Zugfahrzeugs.
(Quelle: wikipedia.de)