Bremsbelag, Scheibenbremse

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Bremsbelag Info

Unter Bremsbelag versteht man bei Fahrzeugen ein Bauteil, das mittels Reibung an einer Graugusstrommel/-scheibe die Bewegungsenergie in Wärme umwandeln soll, um damit die Geschwindigkeit des Fahrzeugs zu reduzieren.

Der weit verbreitete Begriff Bremsklotz bzw. Bremsbacke bezeichnet die Trägerbauteile der Bremsbeläge auch beim Fahrrad oder der Eisenbahn. Bei Scheibenbremsen wird der Werkstoff auf den Träger geklebt.

Verschleiß

Während des Bremsvorgangs reibt sich der Bremsbelag an der Bremsscheibe ab, daher sind Bremsklötze Verschleißteile. Bremsklötze werden mehrmals während der Nutzungsdauer eines Fahrzeuges gewechselt, noch öfter als die Bremsscheiben. Bremsklötze (und auch Bremsscheiben) dürfen nur auf der gesamten Achse und nicht einzeln gewechselt werden. Da sich die Bremsbeläge durch Abrieb an die Bremsscheiben anpassen, müssen auch bei einem Bremsscheiben-Wechsel die Bremsbeläge erneuert werden.

Manche Scheibenbremsbeläge haben eine akustische Verschleißwarnung. Diese ist in Form eines flachen gebogenen Metall-Plättchens an der Rückseite der Beläge angebracht und wird bei abnehmender Belagstärke über die Reibung der Beläge zum Vibrieren gebracht. Durch diese Vibrationen entsteht dann ein hoher, quietschender Ton.

Qualität

Da Bremsbeläge oft im Zuge eines Fahrzeug-Service getauscht werden gibt es dafür einen großen Markt mit einer Vielzahl von Hersteller. In der EU dürfen nur Bremsbeläge, welche der ECE-R 90-Norm entsprechen, in dem dafür freigegebenen Fahrzeug verwendet werden. Die ECE-R 90-Norm Norm legt unter anderem folgende Eigenschaften fest:

  • gleicher Reibwert wie Original-Beläge des Fahrzeugherstellers (Abweichungen bis +/-15% erlaubt)
  • Druck-und Scherfestigkeit
  • Prüfung auf Geschwindigkeit-Sensibilität
  • Asbestfreiheit
  • Eine Prüfnummer mit E beginnend muss am Ersatzteil dauerhaft identifizierbar vorhanden sein
  • die Verpackung der Beläge muss verklebt/versiegelt sein um vorheriges Öffnen klar zu erkennen
  • auf der Verpackung müssen die für den Belag zugelassenen Fahrzeuge gelistet sein

(Quelle: wikipedia.de)