Altölverordnung

Information zu Rücknahmepflichten nach Altölverordnung

Gemäß Altölverordnung sind wir verpflichtet, bei der Abgabe von Verbrennungsmotoren- oder Getriebeölen
sowie Ölfiltern gebrauchte Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle bis zur Menge der im Einzelfall
abgegebenen Verbrennungsmotoren- und Getriebeöle sowie grundsätzlich Ölfilter und beim
Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle zur ordnungsgemäßen Entsorgung kostenlos zurückzunehmen.

Sie können uns daher die entsprechenden gebrauchten Öle, Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallenden
ölhaltigen Abfälle an uns zur kostenlosen fachgerechten Entsorgung übersenden. Die Rücksendeadresse entnehmen
Sie bitte unserem Impressum.